Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Fortbildungen. Es richtet sich an Menschen, die sich fachlich weiterqualifizieren und einen höheren beruflichen Abschluss erreichen möchten. Die Förderung ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen und Vermögen.

Welche unserer Lehrgänge können gefördert werden?

  • Wirtschaftsfachwirt/in
  • Betriebswirt/in
  • Industriemeister/in
  • Techniker/in
  • Technische Betriebswirt/in
  • Bilanzbuchhalter/in
  • Bachelor in Versicherungen und Finanzen

Was wird gefördert?

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 15.000 € gefördert werden. 50 % der förderfähigen Kosten erhalten Sie als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die übrigen 50 % kann ein zinsgünstiges Darlehen der KfW beantragt werden. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, können Ihnen auf Antrag weitere 60 %* des noch nicht fälligen Darlehens erlassen werden.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig und idealerweise vor Beginn des Lehrgangs zu stellen. So können Sie offene Fragen rechtzeitig klären und die erforderlichen Unterlagen vorbereiten.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird beim zuständigen Förderamt Ihres Bundeslandes gestellt und bewilligt.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Lehrgang auswählen: Sie entscheiden sich für eine passende Weiterbildung.
  2. Unterlagen vorbereiten: Die erforderlichen Angaben und Nachweise werden teilweise von uns für Sie zusammengestellt.
  3. Antrag einreichen: Sie stellen den Antrag beim zuständigen Förderamt.
  4. Prüfung und Bewilligung: Die zuständige Behörde prüft die Fördervoraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  5. Auszahlung der Förderung: Die bewilligten Leistungen werden entsprechend den geltenden Förderbestimmungen direkt an Sie ausgezahlt.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Damit die Beantragung des Aufstiegs-BAföG für Sie einfacher wird, stellen wir Ihnen vorausgefüllte Antragsunterlagen zur Verfügung. Diese können Sie prüfen, um Ihre persönlichen Angaben ergänzen und anschließend beim zuständigen Förderamt einreichen. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung erhalten Sie außerdem im Rahmen unserer Informationsveranstaltungen. Dort beantworten wir gerne Ihre Fragen und informieren Sie über die nächsten Schritte.

*die Reform des Aufstiegs-BAföG sieht eine Erhöhung des Darlehenserlasses von 50% auf 60% vor und soll voraussichtlich zum 01.08.2027 in Kraft treten