Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Industriemeister, Techniker und Ingenieure, die in ihren Unternehmen Verantwortung tragen. Diese Fortbildung bietet ihnen die Chance, sich für die gestiegenen Anforderungen an der Schnittstelle zwischen Produktion und betrieblichem Management zu qualifizieren.
Der anerkannte IHK-Abschluss bescheinigt den Absolventen eine praxisgerechte industriell-technische und kaufmännische Doppelkompetenz.
Wichtig: Anmeldung erforderlich! Bitte melden Sie sich vorab per E-Mail zur gewünschten Online-Infoveranstaltung an.
Zulassungsvoraussetzungen (zur Prüfung)
Zur Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK) ist grundsätzlich zuzulassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder
Eine erfolgreich abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
Eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
Eine erfolgreich abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis.
Hinweis: Über die endgültige Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige IHK. Bitte lassen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen bei Bedarf vorab prüfen.
Förderung der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühr
Die Weiterbildung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK) kann grundsätzlich über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, sofern die persönlichen und maßnahmebezogenen Voraussetzungen erfüllt sind.
50 % Zuschuss zu den förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Finanzierung des verbleibenden förderfähigen Betrags über ein KfW-Darlehen möglich
Bei bestandener Prüfung ist unter den geltenden Förderbedingungen ein Erlass von 50 % des noch bestehenden Darlehens möglich.
Beispielrechnung bei maximaler Förderung
Lehrgangskosten
5.346,00 €
+ IHK-Prüfungsgebühren (Beispiel)
800,00 €
= Gesamtkosten
6.146,00 €
− 50 % Zuschuss Aufstiegs-BAföG
3.073,00 €
Verbleibender Betrag nach Zuschuss
3.073,00 €
− 50 % KfW-Darlehenserlass bei bestandener Prüfung (Beispiel)
1.536,50 €
− Möglicher Aufstiegsbonus nach bestandener Prüfung
2.000,00 €
= Rechnerischer Überschuss
463,50 €
KfW-Darlehen Für den nach dem Zuschuss verbleibenden förderfähigen Betrag kann ein KfW-Darlehen beantragt werden. Bei bestandener Prüfung können unter den geltenden Förderbedingungen 50 % der noch bestehenden Darlehenssumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Hinweis: Die Beispielrechnung dient der Orientierung. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und den persönlichen Voraussetzungen ab. Der Aufstiegsbonus ist an eigene Förderbedingungen geknüpft und nicht automatisch garantiert. Der rechnerische Überschuss setzt voraus, dass sämtliche dargestellten Förderungen tatsächlich gewährt werden.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine werden von der zuständigen IHK festgelegt.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Prüfungstermine direkt bei der zuständigen IHK. Die konkreten Termine können je nach Prüfungszeitraum variieren.