Techniker Werkstofftechnik - Bachelor Professional in Technik
Staatlich geprüfte/r Techniker/in Werkstofftechnik Wochenendlehrgang in Hybrid-Form (Bundesweit möglich!)
Mit der Weiterbildung zur staatlich geprüften Technikerin bzw. zum staatlich geprüften Techniker erweitern Sie Ihr Fachwissen und schaffen neue berufliche Perspektiven.
Sie übernehmen anspruchsvolle Aufgaben in Bereichen wie Planung, Entwicklung, Produktion oder Qualitätssicherung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur technischen Führung.
Der Abschluss beinhaltet die Fachhochschulreife und eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Schwerpunktfächer:
- Grundlagen der Werkstoffkunde
- Herstellung und Verarbeitung von Werkstoffen
- Prüftechnik
Zulassungsvoraussetzungen:
1. Mittlerer Bildungsabschluss
2. Erfolgreicher Berufsschulabschluss
3. Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit geeigneter Fachrichtung
13.08.2027 - 31.07.2030
Schulungstage
freitags: 17:00 - 20:45 Uhr und
samstags: 07:15 - 14:15 Uhr
zzgl. 1 - 2x am Wochenende (aktuell donnerstags)
Du entscheidest, wie du teilnimmst!
Der Unterricht findet zu den genannten Zeiten statt. Du kannst wahlweise in Präsenz vor Ort teilnehmen oder dich online zum Unterricht dazuschalten.
Wichtig: An den Klausurblöcken ist die Teilnahme in Präsenz verpflichtend.
Wichtiger Hinweis: Die Fördermittel werden nach Bewilligung direkt an Sie ausgezahlt. Ihre monatliche BFW-Rate bleibt unverändert. Die Förderung der Lehrgangskosten ist einkommens- und vermögensunabhängig!
Zahlungsmöglichkeiten:
Semesterraten
6 Raten à 1.950,00 €
oder
Monatsraten
30 Raten à 390,00 €
Beispielrechnung bei maximaler Förderung
Lehrgangskosten
11.700,00 €
+ Prüfungsgebühren
560,00 €
= Gesamtkosten
12.260,00 €
− 50 % Zuschuss Aufstiegs-BAföG
6.130,00 €
− 60 % KfW-Darlehenserlass (Aufstiegs-BAföG)**
3.678,00 €
− Aufstiegs-Bonus nach bestandener Prüfung*
2.000,00 €
= Ihr Eigenanteil
452,00 €
*vorbehaltlich der Verlängerung des Förderprogrammes ,,Aufstiegs-Bonus" des Saarländischen Wirtschaftsministeriums nach dem 31.12.2028
**die Reform des Aufstiegs-BAföG sieht eine Erhöhung des Darlehenserlasses von 50% auf 60% vor und soll voraussichtlich zum 01.08.2027 in Kraft treten