
AdA Ausbildung der Ausbilder Prakt. Teil
AdA für Geprüfte Fachwirte und Bilanzbuchhalter| 13.02.2027 - 27.02.2027 | |||||||
| Anzahl | 3 Termin(e)
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| Nummer | 270101 | ||||||
| Ort | |||||||
| Preis | 450,00 € zzgl. IHK-Prüfungsgebühr zzt. 105,00 € | ||||||
| Hinweise | PrüfungsvoraussetzungenDie Zulassung zum Intensivseminar setzt die erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Geprüften Fachwirt/in“ oder die erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Geprüften Bilanzbuchhalter/in“ nach der Prüfungsordnung vom 26. August 2008 voraus.Für den gepr. Wirtschaftsfachwirt, die gepr. Wirtschaftsfachwirtin: § 9 Ausbildereignung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ besagt: Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit Für den gepr. Fachwirt, die gepr. Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen: § 12 Ausbildereignung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“ besagt: Wer die Prüfung zum/zur „Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“ nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Für den gepr. Bilanzbuchhalter, die gepr. Bilanzbuchhalterin: § 12 Ausbildereignung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ besagt: Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. |
