AdA Ausbildung der Ausbilder Prakt. Teil

AdA für Geprüfte Fachwirte und Bilanzbuchhalter
Als Bilanzbuchhalter/in, Wirtschaftsfachwirt/in oder Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen können Sie sich für Aufgaben in der betrieblichen Ausbildung weiterentwickeln und die Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. 
Nutzen Sie Ihren Vorteil: Sie müssen nur noch den praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung absolvieren, weil Ihnen aufgrund Ihrer Bilanzbuchhalter- oder Fachwirte-Prüfung die schriftliche Prüfung erlassen wird.


24.10.2026 - 07.11.2026 
Anzahl
3 Termin(e)
Sa 24.10.2026 08:00 - 16:30 Uhr BFW WBZ Eschberg, BFW, Schlesienring 2, 66121 Saarbrücken
Sa 31.10.2026 08:00 - 16:30 Uhr BFW WBZ Eschberg, BFW, Schlesienring 2, 66121 Saarbrücken
Sa 07.11.2026 08:00 - 16:30 Uhr BFW WBZ Eschberg, BFW, Schlesienring 2, 66121 Saarbrücken
Nummer
 260112
Ort
Preis 450,00 €
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr zzt. 105,00 € 
Hinweise

Prüfungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Intensivseminar setzt die erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Geprüften Fachwirt/in“ oder die erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Geprüften Bilanzbuchhalter/in“ nach der Prüfungsordnung vom 26. August 2008 voraus.
Für den gepr. Wirtschaftsfachwirt, die gepr. Wirtschaftsfachwirtin:
§ 9 Ausbildereignung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ besagt:
Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit
Für den gepr. Fachwirt, die gepr. Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen:
§ 12 Ausbildereignung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“ besagt:
Wer die Prüfung zum/zur „Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“ nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Für den gepr. Bilanzbuchhalter, die gepr. Bilanzbuchhalterin:
§ 12 Ausbildereignung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ besagt:
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Informationen als pdf

Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)